Komm zur Steuerverwaltung

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Du hast deinen Schulabschluss oder (Fach-) Abitur (fast) in der Tasche und keine Lust auf eine Zukunft mit 08/15-Projekten, 9 to 5 Tagen und das für ein paar Euro im Monat? Dann starte bei uns durch und werde (Diplom-) Finanzwirtin oder (Diplom-) Finanzwirt. Bei uns erlebst du vor allem eins: Wertschätzung. Tag für Tag. Und das ist das Einzige, was sich bei uns täglich wiederholt. Versprochen.

Wir freuen uns auf dich!

Vorteile der Finanzverwaltung

Karriere

Wir bilden langfristig und zukunftsorientiert aus: Nach erfolgreichem Abschluss bestehen hervorragende Übernahmechancen.

Leben & Arbeiten

Die Voraussetzung für Spaß im Job: genug private Freizeit. Bspw. jährlich 30 Tage Urlaub, auch schon in der Ausbildung.

Personalprozesse

Von A(nschreiben) bis Z(usage) – wir zeigen transparent auf, wie der Bewerbungsprozess bei uns abläuft.

Kultur

Der respektvolle Umgang miteinander und Kommunikation auf Augenhöhe stehen bei uns auf der Tagesordnung.

Entlohnung

Auszubildende erhalten ca. 1.315 € (brutto) und Studierende ca. 1.370 € (brutto).

Kommunikation

Ein faires und offenes Miteinander sowie Sorgfalt und Zuverlässigkeit stehen bei uns an erster Stelle.

Eignungscheck

Mach jetzt den Check und teste online dein Wissen zum Job.
Viel Spaß!

Fragen und Antworten

Wir haben uns für ein bedarfsgerechtes Einstellungsverfahren entschieden, weshalb wir unser Bewerbungsfenster auch erst schließen, wenn wir alle Ausbildungs- und Studienplätze vergeben haben.

Grundsätzlich bieten wir Schülerpraktika an. Diese dauern mindestens zwei und maximal drei Wochen. Unsere Praktikanten werden dann in einem der insgesamt 14 Hamburger Finanzämter eingesetzt und lernen dort die verschiedenen Tätigkeiten kennen. Da wir jährlich ein hohes Aufgebot an Praktikumsbewerbungen haben, ist es notwendig, dass du uns deine Bewerbung sechs bis acht Monate im Voraus zukommen lässt. Da die Anzahl an Plätzen begrenzt ist, empfehlen wir alternativ unsere Online-Infotage, Berufsorientierungsmessen oder den Tag der offenen Tür. Wir halten dich auf Instagram oder unserer Website über aktuelle Termine auf dem Laufenden.

Ein Mindestalter gibt es grundsätzlich nicht. Du musst jedoch mindestens den erforderlichen Schulabschluss zum Start der Ausbildung bzw. des Studiums erlangt haben. Zu Beginn der Ausbildung bzw. des Studiums darf zudem das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet sein. Für Personen mit einem Grad der Behinderung können Ausnahmen gem. § 9 HmbLVO gelten.

Bitte entscheide dich vor dem Abschicken deiner Bewerbung, was besser zu dir passt, da wir dich nur für eine Laufbahn berücksichtigen können. Die Entscheidung ist typenabhängig: Eine Ausbildung ist vergleichsweise praxisorientierter als ein Studium. Das duale Studium ist dagegen theoretischer und tiefgründiger, aber halt auch anspruchsvoller.
Macher: sind prädestiniert für eine Ausbildung. Am Ende des Tages sind die Aufgaben abgearbeitet, der Schreibtisch ist sauber. Feierabend! Morgen geht’s wieder frisch ans Werk.
Theoretiker: sollten besser dual studieren. Sie bearbeiten auch gerne ausdauernd einen verzwickten Fall, den sie erfolgreich abschließen.

  • Anschreiben & Lebenslauf
  • Kopien der letzten beiden Schulzeugnisse bzw. Abschlusszeugnisse
  • Kopien der Zeugnisse zu Berufsausbildungen bzw. Leistungsnachweise zum Studium (sofern vorhanden)

Aus der Bewerbung sollte vor allem die Motivation für das Berufsbild hervorgehen.
Erläutere uns daher gerne, weshalb du ausgerechnet bei uns deine Ausbildung bzw. dein duales Studium starten möchtest!

Deine Bewerbung reichst du über unsere Website ein. Dort lädst du ganz einfach alle nötigen Unterlagen hoch. Hier geht es zur Bewerbung.

Die Verteilung unserer Auszubildenden und Studierenden ist jedes Jahr eine kleine Herausforderung. Aus Fairnessgründen nehmen wir keine Wünsche zum Einsatzort entgegen. Aber wir versuchen natürlich so gut es geht, deinen Anfahrtsweg zu berücksichtigen. Und keine Sorge, falls du einen langen Weg zum Ausbildungsamt hast. Nach erfolgreicher Ausbildung bzw. erfolgreichem dualem Studium findet zwingend ein Wechsel des Finanzamtes statt. Hier darfst du dann auch Wünsche äußern.

Damit wir prüfen können, ob dein ausländischer Schulabschluss für die Ausbildung bzw. das duale Studium ausreichend ist, benötigen wir eine Gleichwertigkeitsbescheinigung der Stadt Hamburg. Die Gleichwertigkeitsbescheinigung erhältst du beim Schulinformationszentrum (SIZ). Dieses prüft schulische Bildungsnachweise aus dem Ausland auf Gleichwertigkeit mit allgemeinbildenden Schulabschlüssen in Hamburg. Weitere Informationen findest du hier.

Voraussetzung ist die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum. Ausnahmen sind im Einzelfall möglich; gegebenenfalls ist der Nachweis der Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis erforderlich.

Eine Verkürzung der Ausbildungs- bzw. Studienzeit ist nicht möglich. Die Mindestausbildungszeit beträgt für die Ausbildung zwei Jahre und für das Duale Studium drei Jahre. Vorherige Ausbildungs- und Studienabschlüsse können nicht angerechnet werden.

Kontakt

Du hast noch Fragen oder willst mehr über die Ausbildungsmöglichkeiten wissen?
Dann schreib uns! Wir helfen dir gerne mit Rat, Tat und Information weiter!

Steuerverwaltung HH Karamitou

Frau Drewes und Frau Karamitrou
Tel: 040 42823-2382 /-2357
E-Mail: bewerbung@steuerverwaltung-hamburg.de

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